Aktuelles

Die Spendenbereitschaft für die Ukraine war in Petershausen sehr groß. Hier einige Bilder, die den Einsatz unserer Sachspendengruppe zeigen.

 

Für Geflüchtete aus der Ukraine

1 Nützliche Links
Gute Übersichten zur Flucht nach Deutschland sowie zu Regelungen für Ukrainer*innen, die sich bereits in Deutschland aufhalten, findet ihr unter:
https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/AsylFluechtlingsschutz/faq-ukraine.pdf?__blob=publicationFile&v=6
https://www.nds-fluerat.org/52256/aktuelles/ukraine-aktuelle-informationen/
https://www.proasyl.de/news/wichtige-infos-zur-einreise-und-verbleib-in-deutschland-fuer-ukrainerinnen/
https://www.rbb24.de/politik/thema/Ukraine/beitraege/gefluechtete-ukraine-migration-migrationsrecht-interview-kluth.html
https://berlin-hilft.com/2022/02/24/ukraine-10-punkte-aufenthalt-deutschland/
https://elinor.network/gastfreundschaft-ukraine/
https://seebruecke.org/aktuelles/rassismus-bei-flucht-aus-der-ukraine-aufnahme-fuer-alle
https://www.germany4ukraine.de (bundeseinheitliche Antragstrecke)
https://bamf-navi.bamf.de/de/ (Suchmaschine für Kurse und Beratungsangebote)

2 Informationen der Regierung
Aufenthaltserlaubnis (Stand: 07.04.)
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge informiert:

  • Bis zum 31. August 2022 ist nach derzeitigem Stand ein rechtmäßiger Aufenthalt auch ohne Antragstellung und Aufenthaltstitel gesichert. Bis dahin müssen Betroffene nicht befürchten, sich unerlaubt
    in Deutschland aufzuhalten.
  • Ukrainische Staatsangehörige, die visumfrei nach Deutschland eingereist sind, können eine Aufenthaltserlaubnis für einen weiteren Aufenthalt einholen. Sie können einen Aufenthaltstitel bei der Ausländerbehörde des Wohn- oder Aufenthaltsortes beantragen, ohne dass vorher außerhalb Deutschlands ein Visum erteilt worden sein muss.

Beantragung von Asyl
Hierzu schreib das Ministerium (Stand 20.04.):
Der erforderliche Schutz wird in einem anderen schnelleren Verfahren gewährt. Ukrainischen Staatsangehörigen wird deshalb empfohlen, von der Stellung eines Asylantrages abzusehen. Das Recht, zu einem späteren Zeitpunkt einen Asylantrag zu stellen, besteht jedoch unabhängig davon fort.

Finanzielle Absicherung
Ab 1. Juni 2022 sollen Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) bzw. Sozialhilfe (SGB XII) erhalten. Voraussetzung für den Bezug dieser Leistungen ist vor allem eine Fiktionsbescheinigung oder ein Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG. Wer eine private Unterkunft gefunden hat und
sich ggf. zunächst selbst versorgen kann, wendet sich daher ab 1. Juni 2022 am besten zunächst an eine Ausländerbehörde und dann an das Jobcenter, wenn er/sie arbeitsfähig ist (zuständig für Leistungen nach SGB II), ansonsten an das Sozialamt (zuständig für Leistungen nach SGB XII).

3 Weitere nützliche Infos

Für ehemalige afghanische Ortskräfte und besonders gefährdete afghanische Staatsangehörige 

Einige afghanische Geflüchtete verfügen über eine Aufenthaltserlaubnis gemäß AufenthG. Diese sind direkt nach der Einreise nach Deutschland berechtigt, eigenen Wohnraum zu beziehen. Es besteht keine Verpflichtung in Asylbewerberunterkünften oder anderen Wohnheimen zu leben. Außerdem steht ihnen Folgendes zu:

  • bis zu drei Jahre Schutz
  • Erwerbstätigkeit (selbstständig oder angestellt)
  • Grundsicherung für Arbeitssuchende (für weitere Infos s. "Finanzielle Absicherung")
  • Integrations- und Berufssprachkurse
  • Anerkennung von Qualifikationen
  • Kindergarten- und Schulbesuch für Kinder

Weitere Infos finden Sie unter diesem Link.